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Freitag, 29. März 2024
   
 

Bearbeitungszeiten Steuerbescheide

... im Check des Bundes der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler hat den Check gemacht und bei den Finanzverwaltungen nachgehakt: Wer ist Top, wer ist Flop bei der Bearbeitungszeit von Einkommensteuererklärungen? Hamburg ist am schnellsten, in Bremen und Nordrhein-Westfalen dauert es rein statistisch am längsten. Wie lange Steuerzahler auf ihren Steuerbescheid warten müssen, hängt vom Wohnort ab.

Der BdSt hat herausgefunden: Je nach Bundesland schwanken die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Einkommensteuererklärungen zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. „Es ist nicht akzeptabel, wenn Bürger unnötig lange auf ihre Steuerbescheide warten müssen. Denn viele erwarten eine Steuererstattung für die von ihnen bezahlten Steuern“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Auch wenn die Ämter im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich etwas schneller geworden sind, darf es nicht vom Wohnort abhängen, wie schnell die Bürger ihren Steuerbescheid erhalten.“

Im Einzelnen: In Hamburg erhielten Arbeitnehmer ihren Steuerbescheid im Durchschnitt in 38 Tagen und damit am schnellsten. Bürger in NRW warten mitunter sechs Monate auf ihren Steuerbescheid. Trotz gleicher Computerprogramme benötigen die Finanzämter für die Bearbeitung der Steuererklärungen damit unterschiedlich lange. Der BdSt-Präsident stellt klar: „Die Finanzverwaltung hat in einem aktuellen Gesetzgebungsverfahren mehr Service versprochen. Jetzt muss sie liefern! Künftig sollen Steuererklärungen häufiger automatisch bearbeitet werden – dadurch können die Durchlaufzeiten deutlich sinken. Wenn innerhalb von zehn Tagen eine Steuererklärung korrekt bearbeitet werden kann, wäre dies ein tolles Ergebnis.“

Stimmt es, dass …?
…wer früher abgibt, seinen Bescheid früher bekommt?

Stimmt: Die Einkommensteuererklärungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wer früher abgibt, bekommt im Regelfall auch früher seinen Steuerbescheid. Schneller geht es oft, wenn die Erklärungen im Frühjahr des Jahres abgegeben werden. Wer seine Einkommensteuererklärung erst im Mai oder später abgibt muss ggf. länger warten, weil in den Ämtern mehr Erklärungen eingehen.

…elektronisch übermittelte Steuererklärungen bevorzugt behandelt werden?

Stimmt nicht: Elektronisch abgegebene Steuererklärungen werden gegenüber den in Papierform eingereichten Erklärungen nicht bevorzugt. In einigen Bundesländern verkürzt sich die Bearbeitungszeit bei elektronischen Erklärungen allerdings um wenige Tage, da die Daten bereits in elektronischer Form vorliegen und nicht erst im Finanzamt erfasst werden müssen.

…die Bearbeitung von Erstattungsfällen länger dauert?

Stimmt nicht: Die Behauptung, die Bearbeitung von Erstattungsfällen wird verzögert, lässt sich nicht halten. Auch hier gilt grundsätzlich: Die Erklärungen werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet. In einigen Bundesländern gilt sogar die Devise, dass Steuererklärungen, die erkennbar zu hohen Erstattungen führen, vorrangig bearbeitet werden sollen.

…mein Finanzamt besonders langsam arbeitet, da die Bearbeitungsdauer deutlich von den Durchschnittszahlen abweicht?
Kann stimmen: Alle Finanzämter arbeiten grundsätzlich mit der gleichen Software, dennoch können die Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Finanzämtern innerhalb eines Bundeslandes erheblich abweichen. Ursachen sind zum Beispiel die unterschiedlich starke Besetzung in den Finanzämtern wegen Krankheit, Urlaubs, Elternzeit etc. oder das unterschiedliche Abgabeverhalten der Bürger.

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

 

Veröffentlicht am: 25.05.2016

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