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Donnerstag, 28. März 2024
   
 

Die tief stehende Sonne wird oft unterschätzt

... mit fatalen Folgen



In den Herbst- und Wintermonaten stoßen Auto- und Motorradfahrer auf eine eher unterschätzte Gefahr: die tief stehende Sonne. Unerwartet wird man von ihr geblendet, sieht für Augenblicke nichts, fährt manchmal quasi „im Blindflug“ weiter.


Solche Situationen treten besonders häufig in Kurven, auf Kuppen oder hinter einem Tunnel bzw. einer Unterführung auf. Vor allem morgens und am Nachmittag bis frühen Abend kann es zu den gefährlichen Blendungen kommen.

Laut ADAC ist grell blendendes Sonnenlicht tatsächlich die häufigste Ursache von witterungsbedingten Unfällen. Zwei Drittel aller Unfälle mit Personenschaden, die der Witterung geschuldet sind, haben demnach als Ursache Blendung. Weder Nebel noch Glätte noch Sturm bedingen somit so viele Verkehrsunfälle wie die tief stehende Sonne. Der Automobilclub beziffert die Zahl der Unfälle mit Personenschaden, die darauf zurück zu führen sind, für das vergangene Jahr auf über 2800. Damit ging die Zahl dieser Unfälle zwar gemessen an 2019 (3219) nochmals zurück, doch Unfälle durch blendende Sonne passierten immer noch rund achtmal häufiger als Unfälle infolge von Nebel.

Offenbar unterschätzen die meisten Fahrer die Gefahr immer noch. Während bei Nebel meist wie selbstverständlich die Fahrweise der schlechten Sicht angepasst wird, tritt die Blendung durch Sonnenlicht häufig urplötzlich und überraschend auf. Daher raten Experten dazu, auch bei niedrigem Sonnenstand vorausschauend zu fahren, die Geschwindigkeit anzupassen und ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden zu halten. Ein Fahrzeug, das 50 km/h fährt, legt in einer Sekunde knapp 14 Meter Strecke zurück. Das bedeutet für einen geblendeten Fahrer in der Regel, dass er mindestens 14 Meter ohne Sicht fährt.

Hilfreich bei blendender Sonne sind saubere Autoscheiben. Denn Schmutz und Schmiere auf dem Glas können die Lichtstreuung noch verstärken. Auf einer dreckigen Frontscheibe tendieren die Wischer zudem dazu, Streifen und Schlieren hervorzurufen. Eine weitere Empfehlung hält der ADAC für Fahrer bereit, die gern mit weit zurückgestellter Rückenlehne am Steuer sitzen. Wenn man zu tief sitzt, kann die Sonne sogar unter der Sonnenblende hindurchscheinen – und blenden. Deshalb ist eine möglichst aufrechte Sitzposition ratsamer.

Kommt es durch die Sichtbeeinträchtigung zu einem Unfall, gilt das nicht als Entschuldigung, warnt das von der HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Nach Paragraph 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat ein Kraftfahrer bei tief stehender Sonne – ebenso wie bei Nebel – sein Tempo den Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Dies bedeutet konkret, dass man bei Sichtbehinderung – auch wegen Sonnenblendung – seine Geschwindigkeit soweit zu verringern hat, dass man auf der Strecke, die zu überblicken ist, jederzeit zum Stehen kommen kann. In Extremfällen kann somit Schrittgeschwindigkeit oder auch kurzes Anhalten erforderlich sein – gut, wenn dann der Hintermann ebenfalls an die Gefahr der blendenden Sonne gedacht hat.

Quelle: Goslar Institut

 

Veröffentlicht am: 30.10.2021

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