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Freitag, 29. März 2024
   
 

Eurizon Insights – Bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten gilt „Learning by doing“

... so Federica Calvetti, Head of ESG and Strategic Activism bei Eurizon

Die Finanzbranche steht in vorderster Reihe, wenn es darum geht, Fortschritte im Bereich des nachhaltigen Wirtschaftens voranzutreiben, betont Federica Calvetti, Head of ESG and Strategic Activism bei Eurizon.

Die Branche spiele eine wichtige Rolle dabei, privates Kapital in Richtung CO2-Einsparungen zu lenken, indem sie die Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger stärker berücksichtigt, wie im 2018 veröffentlichten EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen, dargelegt wurde.
 
Das Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) der Stufe I im März 2021 markierte einen entscheidenden Moment in Richtung Transparenz und Disziplin in Bezug auf ESG-Strategien für alle Marktteilnehmer. SFDR Level II, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, schreibt eine standardisierte Offenlegung und eine größere Rechenschaftspflicht für Produkte vor, die nach Artikel 8 und 9 der SFDR eingestuft sind.
 
„Bestimmte Aspekte – wie zum Beispiel das Fehlen einer allgemeingültigen Definition dessen, was als nachhaltige Investition gilt, oder das nicht übereinstimmende Inkrafttreten bestimmter Vorschriften – stellen jedoch eine Herausforderung für die Auslegung und Vergleichbarkeit der bereitgestellten Informationen dar, die die Branche zu lösen versucht“, betont Calvetti.

Federica, 2023 wird die zweite Stufe der SFDR-Offenlegungsverordnung eingeführt. Welche wesentlichen Änderungen wird dies mit sich bringen?
Federica Calvetti:
Die Anforderungen der Stufe 2, der sogenannten „Regulatory Technical Standards“ (RTS), werden ab dem 1. Januar 2023 gelten und verpflichten die Branche unter anderem zur Einhaltung spezifischer Vorgaben für die Art und Weise der Produktoffenlegung. Dies soll regeln, wie nachhaltigkeitsbezogene Informationen präsentiert und verbreitet werden, um sie zu vereinheitlichen und somit die Vergleichbarkeit der Informationen zu fördern. Dazu dient auch eine obligatorische Beschreibung, wie die wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Anlageentscheidungen zu berücksichtigen sind. Die Vorgaben sollen eine Verbindung zwischen der Offenlegungsverordnung der EU (SFDR) und der Taxonomie-Verordnung herstellen – und sind somit ein konkretes Beispiel dafür, wie sich der EU-Plan 2018 zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum auf die Asset-Management-Branche auswirkt.

Wo sehen Sie die größten Probleme bei der Umsetzung?
Federica Calvetti:
Die neuesten RTS erfordern die Offenlegung bestimmter Informationen, beispielsweise in Bezug auf den Anteil der Investitionen mit einem an der EU-Taxonomie ausgerichteten Umweltziel. Nur: Von den Unternehmen, in die investiert wird, werden diese Informationen noch nicht offengelegt, so dass sie geschätzt werden müssen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die EU-Taxonomie nicht weltweit anwendbar ist, während Fonds durchaus auch außerhalb Europas investieren können, sodass bestimmte Daten auch dann geschätzt werden müssen, wenn in Europa ansässige Unternehmen sie offenlegen. Ein weiterer Bereich, der sich noch in der Entwicklung befindet, ist der der wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, für den wir in den kommenden Monaten weitere Klarstellungen erwarten.

Wie geht Eurizon mit diesen Vorgaben um?
Federica Calvetti:
Wir haben intern daran gearbeitet, die neuesten verfügbaren Vorlagen zu analysieren und die erforderlichen Informationen zu erarbeiten. So haben wir beispielsweise eine Methodik zur Definition von „nachhaltigen Investitionen“ gemäß SFDR entwickelt und unsere Nachhaltigkeitsstrategie daran ausgerichtet. Außerdem werden wir die Offenlegungsanforderungen auf der Grundlage zusätzlicher Klarstellungen, die von den Behörden in den kommenden Monaten veröffentlicht werden, weiter überprüfen.

Wird die Neuregelung tatsächlich für mehr Transparenz und Anlegerschutz sorgen? Oder müssten die Finanzbehörden noch weitergehende Regeln erlassen?
Federica Calvetti:
Die vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Daten zu erhöhen und gleichzeitig die Offenlegung und Rechenschaftspflicht zu fördern. Wir dürfen nicht vergessen, dass Europa in der Tat dabei ist, Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten und -anforderungen zu setzen, und dass es sich dabei bisher um eine Art „Learning by doing“ handelt. Einige der oben genannten Probleme werden gelöst werden, sobald weitere Rechtsvorschriften in Kraft treten – beispielsweise die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen –, während andere möglicherweise noch eine grenzüberschreitende Koordinierung erfordern.

Welche Vorgaben könnte das betreffen?
Federica Calvetti:
In den USA hat die SEC eine Verordnung über die Offenlegung von Klimadaten vorgeschlagen, die von den Unternehmen detaillierte Angaben – einschließlich der Scope-3-Emissionen, sofern diese wesentlich sind – sowie eine Beschreibung der Übergangspläne verlangen würde. In Europa haben wir einen Entwurf der Sozialtaxonomie gesehen, der sich auf die Umwelttaxonomie bezieht, in dem ähnlich wie bei der Bewertung der Ausrichtung von Umweltaktivitäten soziale Mindestgarantien berücksichtigt werden sollen. Damit werden wir in Zukunft vielleicht zu einer noch stärkeren Konvergenz der E-S-G-Säulen und zu einer universellen Definition von „nachhaltigen Aktivitäten“ beitragen.

 

Veröffentlicht am: 20.05.2022

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