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Dienstag, 16. April 2024
   
 

Frage des Monats – Juni 2016: Wo sind die Kunden?

Ermittlerin Jessica Schmid gibt Rat

Jessica Schmid, ZAD geprüfte Privatermittlerin (IHK) und ausgebildete Mediatorin (Univ.), geschäftsführende Gesellschafterin der Lentz Gruppe®, beantwortet an dieser Stelle jeden Monat eine der zahlreichen Leserfragen: Ich habe einen Friseursalon und stelle fest, dass immer wieder langjährige Kundinnen weg bleiben. Ich habe eine meiner Mitarbeiterinnen in Verdacht, die Kundinnen in ihrer Freizeit zu frisieren. Wie können Sie mir Gewissheit verschaffen, damit ich dem Treiben Einhalt gebieten kann? Ist so etwas für eine kleine Geschäftsfrau überhaupt bezahlbar?

Jessica Schmid: Gern können wir Ihnen helfen. Dazu würden wir Ihre verdächtigte Mitarbeiterin observieren (beobachten). Um die Kosten nicht unnötig ausufern zu lassen, würde ich vorschlagen, dass wir die Observation auf die taktisch notwendigen Zeiten beschränken. Ein Beispiel: Die Dame hat montags frei und arbeitet von Dienstag bis Samstag jeweils bis 19 Uhr bei Ihnen. Dann würden wir die Observation an einem Montag von acht Uhr morgens bis in die frühen Abendstunden durchführen und eventuell an den übrigen Tagen noch jeweils zwei Stunden nach Feierabend ansetzen. Mehr sollte eigentlich nicht erforderlich sein.
 
Sie erhalten dann die exakten Adressen, die von ihrer Mitarbeiterin angesteuert werden und vor allen Dingen die Namen der besuchten Personen. Diese müssten Sie dann mit ihrer Kundendatenbank abgleichen. Wir dokumentieren natürlich auch, ob ihre Mitarbeiterin bei solchen Hausbesuchen Haarschneideutensilien mit sich führt.

Zur Kostenfrage: Wir berechnen je geleisteter Detektiv-Arbeitsstunde 60,00 Euro (netto); wobei immer drei Detektive zeitgleich zum Einsatz kommen, um zu verhindern, dass die Ermittler entdeckt werden und womöglich eine Verhaltensänderung ihrer Mitarbeiterin auslösen, die eine erfolgreiche Überführung verhindert. So kämen wir für eine Woche der Beobachtung – meine oben genannten Zeiten zugrunde gelegt – mit einem unserer Teams auf knapp 3.600 Euro (netto). Dieses Geld können Sie natürlich von ihrer Mitarbeiterin zurückfordern, wenn sich ihr Verdacht bestätigten sollte. Diese gelten nämlich nach § 91 ZPO (Zivilprozessordnung) als sogenannte "Kosten der notwendigen Beweisführung".

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne auch in einem persönlichen Gespräch – selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Sie erreichen uns werktags von 9-19 Uhr gebührenfrei unter (0800) 88 333 11.

Weitere Informationen finden Sie auch unter
https://www.lentz-detektei.de/wirtschaft/nebenbeschaeftigung.

 

Veröffentlicht am: 17.06.2016

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