^

 

 Suche  | Sitemap  | Mediadaten  | Kontakt  | Impressum  | Datenschutz
       
Donnerstag, 28. März 2024
   
 

Fragwürdiges BGH-Urteil erschreckt E-Zigaretten-Branche

Hoffen auf die EU

In den letzten Jahren hat sich die konservative Gesetzgebung in Deutschland nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Letztes Opfer der Gesetzeshüter: Die noch junge E-Zigarettenbranche, die durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs – allerdings zu Unrecht – verwirrt wurde.

Kein Verkaufsverbot für E-Zigaretten

Wie Insider der Branche berichten fällte der Bundesgerichtshof 2016 ein Urteil, das der EU-Richtlinie vom Mai 2014 zuwider lief, wonach der Handel mit E-Zigaretten und Liquids legal ist. Das Problem: Die Richtlinie tritt in Deutschland erst im Mai 2016 in Kraft, während es bei dem Urteil des BGH, das einen Mann aufgrund des "illegalen Handels mit nikotinhaltigen E-Zigaretten und Liquids" zu einer Geldstrafe verurteilte, bereits 2013 erstmals vom Landgericht Frankfurt gefällt wurde. Beim Urteil des BGH handelte es sich nun lediglich um die Revisionsverhandlung, doch die Schlagzeile genügte, um die Branche ordentlich aufzuschrecken. Ob das Urteil gegen den verurteilten Frankfurter seit Inkrafttreten der neue EU-Richtlinie aufgehoben wurde, ist nicht bekannt.

Bevormundung der Bürger wächst

Während die Verkäufer von E-Zigaretten und Liquids seit dem 20. Mai erleichtert aufatmen dürfen, zeigt der Vorfall wieder einmal, wie weit sich der Gesetzgeber in Deutschland häufig von der Lebenswirklichkeit der Bevölkerung entfernt hat und zum sogenannten "Nanny-State" geworden ist, der seine Einwohner mit allen möglichen Vorschriften bevormundet. Ginge es nach der deutschen Regierung, wären E-Zigaretten vermutlich komplett verboten worden, um die Bürger vor ihnen zu schützen. Das Paradoxe daran: Während zwar ein Werbeverbot für Tabakprodukte durchgedrückt wurde, werden diese weit schädlicheren Produkte nicht verboten. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Über die Tabaksteuer kassiert der Staat an jeder Zigarette mit, während er bei den tabakfreien Liquids der E-Zigaretten außen vor bleibt. Da fällt ein Verbot natürlich leichter.

Die Freigabe des E-Zigarettenhandels ist nicht das erste Mal, dass die so häufig beschimpfte EU den deutschen Verbrauchern zu Hilfe kommt. Erst kürzlich erzwang die EU in Deutschland die Freigabe der Pille danach, die in Deutschland noch immer der Rezeptpflicht unterworfen war, während sie in fast allen anderen europäischen Ländern problemlos in der Apotheke erworben werden konnte.

Bedenkenträgerei in Deutschland schadet der Wirtschaft

Ohne EU-Hilfe ist mittlerweile immerhin Bewegung in die ebenfalls europaweit einzigartige Störerhaftung gekommen. Dieses umstrittene Gesetz schrieb vor, dass beispielsweise Cafébesitzer haftbar gemacht wurden, wenn Gäste über das kostenlose WLAN urheberrechtlich geschützte Werke herunterluden. Dadurch verzichteten zahllose Gastronomiebetriebe auf ein kostenloses WLAN-Angebot und sorgten so dafür, dass es in Deutschland weit weniger kostenlose WLAN-Netze gibt als in anderen Ländern. Darunter litten letztendlich auch die Gastronomen, da sich keine "Kaffeehauskultur" wie in anderen Ländern entwickelten konnte, wo zahlreiche junge Leute stundenlang in Cafés am Laptop arbeiten und dabei natürlich auch konsumieren. In welche Richtung die Reise allgemein geht – noch mehr Bevormundung der Bürger oder eine Lockerung konservativer Zügel – bleibt abzuwarten.

Bild: © istock.com/mauro grigollo

 

Veröffentlicht am: 26.05.2016

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Nächsten Artikel lesen

Vorherigen Artikel lesen

 

Neu:


 

 

 

 

Werbung

Werbung

 

 

 

Werbung

             

 

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk:
| Börsen-Lexikon
| Fotograf Fotomensch Berlin
| Geld & Genuss
| gentleman today
| genussmaenner.de
| geniesserinnen.de
| instock.de
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe

© 2024 by frauenfinanzseite.de, Groß-Schacksdorf. Alle Rechte vorbehalten.