^

 

 Suche  | Sitemap  | Mediadaten  | Kontakt  | Impressum  | Datenschutz
       
Donnerstag, 28. März 2024
   
 

Freiwillige Steuererklärung

Finanzamt zahlt sechs Prozent Zinsen

Viele Steuerpflichtige blicken derzeit mit täglich wachsendem Unbehagen auf den Kalender. Denn landläufig gilt der 31.  Mai 2016 als Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2015. Doch viele haben tatsächlich noch Zeit bis Ende 2019. Und später abgeben kann sich laut dem gemeinnützigen Online-Verbrauchermagazin Finanztip sogar lohnen, denn das Finanzamt belohnt die verspätete Abgabe mit sechs Prozent Zinsen pro Jahr.

Freiwillig ist die Abgabe, sofern die Lohnsteuer wie vorgeschrieben vom Arbeitnehmer bereits abgeführt wurde und beim Arbeitnehmer keine weiteren Einkünfte vorliegen. Doch der Aufwand für eine Steuererklärung lohnt sich in der Regel: Das beweisen die Zahlen des Statischen Bundesamts von März 2016: Neun von zehn Steuerpflichtigen, die für das Jahr 2011 eine Steuererklärung abgegeben haben, erhielten  im Durchschnitt immerhin 875 Euro zurück.Wer eine Steuererstattung erwartet und finanziell nicht darauf angewiesen ist, diese möglichst schnell einzustreichen, der kann sich mit der Abgabe sogar bis zum 31. Dezember 2019 Zeit lassen.

Ab dem 16. Monat, nachdem das Steuerjahr zu Ende gegangen ist, wird der zu erstattende Betrag mit 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr, verzinst - demnach ab April 2017. Allerdings müssen die Empfänger auf die Zinsen Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen - zusammen 26,4 Prozent. Eventuell kommt noch die Kirchensteuer hinzu. "Dennoch kann da eine ordentliche Rendite von einem solventen Zahler herausspringen", so Finanztip.    Nehmen wir an, ein Steuerzahler zögert die Abgabe der Steuererklärung 2015 bis zum letzten Moment, Dezember 2019, hinaus und bekommt 2.500 Euro Steuern im Mai 2020 zurück. Für die ersten 15 Monate gibt es keine Zinsen. Dafür aber für den Zeitraum von April 2017 bis Mai 2020: Mit dem monatlichen Zinssatz von 0,5 Prozent landet man über den Zeitraum von 38 Monaten bei 475 Euro. Nach Abzug von Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag bleiben dann nach der Musterrechnung von Finanztip immer noch 349,60 Euro.

"Wer aber verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, für den ist der 31. Mai tatsächlich der Stichtag für die Abgabe", sagt man bei Finanztip. "Man sollte das auch einhalten."  Das gilt zum Beispiel, wenn der Steuerpflichtige 2015 Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro hatte.

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
www.was-audio.de/aanews/News20160523_kvp.mp3

 

Veröffentlicht am: 23.05.2016

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Nächsten Artikel lesen

Vorherigen Artikel lesen

 

Neu:


 

 

 

 

Werbung

Werbung

 

 

 

Werbung

             

 

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk:
| Börsen-Lexikon
| Fotograf Fotomensch Berlin
| Geld & Genuss
| gentleman today
| genussmaenner.de
| geniesserinnen.de
| instock.de
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe

© 2024 by frauenfinanzseite.de, Groß-Schacksdorf. Alle Rechte vorbehalten.