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Donnerstag, 28. März 2024
   
 

Gutes tun und Steuern sparen

Advent ist Spendenzeit

Weihnachten ist die Zeit des Schenkens. Doch nicht nur Familie und Freunde werden mit Präsenten bedacht, nie sonst ist die Spendenbereitschaft hierzulande höher als in der Adventszeit. Wie man Gutes tun und dabei Steuern sparen kann, darüber informiert jetzt die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V).

Ob Hilfsmaßnahmen in Afrika oder Umweltschutzprojekt in Deutschland, der Spendenzweck ist dabei wichtig:  „Steuermindernd wirken sich nur Spenden aus, die an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen oder politische Parteien gehen“, unterstreichen die Steuerexperten der Lohi. Steuerrechtlich gelten Geldspenden als Sonderausgaben, die bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können.  Zuwendungen zu sogenannten „steuerbegünstigten Zwecken“ sind im Jahr insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar.

Absetzbar ist aber nur das, was auch nachgewiesen werden kann. Bis zu einem Betrag von 200 Euro genügt der Kontoauszug als Nachweis, wenn die Spende an eine steuerbegünstigte Organisation überwiesen wurde. Für höhere Spenden benötigt der Steuerzahler eine gesonderte Zuwendungsbestätigung. Auch kleinere Barspenden, etwa bei Haussammlungen, müssen mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Ebenso wie Spenden sind grundsätzlich auch Mitgliedsbeiträge oder Mitgliederumlagen im Rahmen des abzugsfähigen Spendenhöchstbetrages als Sonderausgaben absetzbar. Begünstigt sind hier aber nur gemeinnützige Organisationen und Vereine, die keine Vorteile für die Mitglieder selbst bieten. Zum Beispiel ist der Spendenabzug für Mitgliedsbeiträge an Sport- oder Karnevalsvereine ausgeschlossen.

Mehr Infos zum Thema in den Beratungsstellen der Lohi.

 

Veröffentlicht am: 02.12.2016

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