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Kostenfalle Trauerfall

Was kostet eine Bestattung?

Sarg, Blumenschmuck, Trauerfeier – eine Bestattung kann Hinterbliebene nicht nur emotional, sondern auch finanziell enorm belasten.

Denn eine einfache Standard-Bestattung kostet durchschnittlich schon 6.000 Euro! Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) klärt darüber auf, wer die Kosten tragen muss und mit welchen Ausgaben Angehörige rechnen sollten.

Tabuthema Tod

Leider menschlich: Die meisten sprechen nur ungern über den eigenen Tod, geschweige denn über Bestattungsdetails. Dadurch fällt es trauernden Hinterbliebenen oft noch schwerer, alles bestmöglich zu organisieren. Nicht nur, dass diese Aufgabe für die meisten völlig neu ist, oft kennen sie nicht einmal die Wünsche und Vorstellungen des Verstorbenen. Dazu kommt der Zeitdruck: Laut Bestattungsgesetz muss der Leichnam innerhalb von acht Tagen beerdigt werden.

Wie kann ich meine Vorstellungen festhalten?

Angesichts der kurzen Zeit, der anfallenden Kosten und der seelischen Verfassung der Familienmitglieder können die Wünsche des Toten oftmals nicht ausreichend berücksichtigt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation erleichtern: Hier kann zum Beispiel erklärt werden, wer sich möglichst um die Bestattung kümmern, an welchem Ort die Beisetzung stattfinden oder wie die Grabgestaltung aussehen sollte. Die aufgewühlten Hinterbliebenen müssen dann nicht auch noch kurzfristig Entscheidungen treffen.

Wer organisiert und bezahlt die Bestattung?


Gesetzlich vorgesehen ist, dass sich die Angehörigen des Verstorbenen um die Bestattung kümmern müssen. Gleichzeitig ist verankert, dass das Vermögen des Verstorbenen für die Bestattungskosten eingesetzt wird. „Dementsprechend müssen die Erben diese bezahlen, auch wenn sie mit dem Toten jahrelang keinen Kontakt mehr hatten. Haben Angehörige nicht geerbt, organisieren aber die Beisetzung, können sie die Kosten vom rechtmäßigen Erben zurückverlangen“, erklären die Vermögensberater der DVAG. „Sind die Angehörigen nicht zahlungsfähig, erstattet das zuständige Sozialamt die Ausgaben.“ Allerdings sind die Leistungen dieser sogenannten Sozialbestattung auf das Nötigste begrenzt. Das gilt auch, wenn der Tote keine nähere Verwandtschaft mehr hatte. Dann muss sich zusätzlich das Ordnungsamt um die Organisation der Beisetzung kümmern.

Was kostet die Bestattung?

Eine Bestattung kostet laut Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. durchschnittlich 6.000 Euro – eine Menge Geld, insbesondere wenn der Tod plötzlich eingetreten ist und die Kosten überraschend anfallen. „Wer seinen Liebsten eine solche Belastung ersparen möchte, aber auch nicht jahrelang eine entsprechende Summe dafür zur Seite legen kann oder will, sollte eine Sterbegeldversicherung abschließen“, raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung. Hierbei zahlt derjenige, der vorsorgt, in der Regel einen monatlichen Beitrag für einen festgelegten Zeitraum. Im Todesfall erhalten seine Angehörigen dann die vorher vereinbarte Summe. Menschen ohne Familie stellen so außerdem sicher, dass sie würdevoll und nach ihren Vorstellungen bestattet werden und können sich schon zu Lebzeiten einen Bestatter aussuchen.

Die Kosten für unterschiedliche Bestattungsarten wie Urnen- oder Erdgrab variieren stark. Zudem gibt es erhebliche Qualitäts- und dementsprechende Preisunterschiede bei Bestattungsleistungen. Angefangen mit dem Blumenschmuck über die Ausstattung des Sargs bis hin zur Art des Grabsteins. Zudem fallen viele Kosten an, mit denen man im ersten Moment gar nicht rechnet: beispielsweise Porto für Trauerbriefe, Traueranzeigen, die Aufbewahrung des Leichnams in einer Kühlzelle, das Totenkleid oder Friedhofs- und Verwaltungskosten.

Welche Kosten fallen an – ein kleiner Überblick
Durchschnittliche Bestattungskosten im Jahr 2017 (Angaben in Euro):

Urkunden Gebühren
Leichenschau / Totenschein: 80
Sterbeurkunde (Original Ausführung): 12
Kremationsleichenschau: 60

Friedhofsgebühren
Kühlzellen / Aufbahrungsraum (3 Tage): 300
Beisetzungsgebühr: 900
Einäscherung samt Aschekapsel: 290
Trauerhallennutzung: 350
Grabträger (Urne 2, Sarg 4): 200
Grabnutzungsgebühr: 2.000
Erdreihengrab / Urnenreihengrab: 1.900 / 1.100
Erdwahlgrab / Urnenwahlgrab: 2.400 / 1.650
Erdgrab anonym / Urnengrab anonym: 1.800 / 900             

Steinmetz: 3.000
Grabeinfassung: 1.600
Aufstellen / Versetzen: 600
Transportkosten: 50

Florist
Trauerkranz: 220
Sargschmuck / Blumenbukett: 200

Bestatter                 
Sarg: Kiefer massiv / Edelholz massiv: 2.200 / 3.500
Urne: einfach / Edelmetall oder Design: 100 / 700
Kissen, Decken, Polster: 150
Totenbekleidung: 100
Hygienische Versorgung des Verstorbenen: 150
Ankleiden und Einbetten: 120
Überführung, innerorts: 200
Preis je Kilometer: 60
Aufbahrung, Trauerhallengestaltung: 320
30 Trauerbriefe ohne Porto: 100
Formalitäten & Verwaltungskosten: 200
Grabkreuz: 100

Friedhofsgärtner
Provisorische Grabanlage nach Beisetzung: 350
Erste dauerhafte Grabgestaltung: 650
Grabpflege pro Jahr: 400

Leistungen Dritter
Kirche / Trauerredner: 260
Todesanzeige, zweispaltig: 450
Musikalische Gestaltung, z.B. Orgelspiel: 275
Musik von CD: 45
Trauerkaffee – Bewirtung 30 Personen: 800

Quelle: todesfall-checkliste.de
Foto: Masterfile RF DVAG

 

Veröffentlicht am: 22.02.2018

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