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Donnerstag, 18. April 2024
   
 

Mieteinnahmen? Gesichert!

Mietsicherheit bei der Kapitalanlage Pflegeimmobilie

Björn Peickert, Vorstandsmitglied der DI Deutschland.Immobilien AG, zur Mietsicherheit bei der Kapitalanlage Pflegeimmobilie: „Während vor einigen Jahren noch hauptsächlich Großinvestoren wie Banken oder Versicherungen ganze Pflegeheime erworben haben, dienen diese Einrichtungen inzwischen auch privaten Investoren als lukrative, langfristige und wertstabile Anlagemöglichkeit mit hohen Renditechancen.

Grund dafür ist die Öffnung des Investmentmarktes: Pflegeeinrichtungen werden heute nach dem Wohnungseigentumsgesetz in einzelne Appartements aufgeteilt. So besteht für Anleger die Möglichkeit, separate Einheiten eines Pflegeheims über einen 20 bis 30 Jahre laufenden Pachtvertrag zu erwerben. Großer Vorteil: Während dieses Zeitraums profitieren Anleger von festgeschriebenen Mieteinnahmen. Dabei erfolgt die anteilige Pachtzahlung unabhängig von der tatsächlichen Belegung des Appartements.

Selbst bei Mietausfall des Bewohners müssen Investoren nicht um ihre Einnahmen bangen. In diesem Fall sichern Zuschüsse der Sozialkassen gemäß Sozialgesetzbuch XI. die Pacht anteilig ab. Zudem liegen Vermietungs- und Nachvermietungsorganisation sowie die generelle Instandhaltung und Übernahme der hierfür notwendigen Kosten – ausgenommen alle in der Dach- und Fachklausel aufgeführten Maßnahmen – in der Hand der Pflegeheimbetreiber.

Verglichen mit konventionellen Eigentumswohnungen bedarf diese Form der Kapitalanlage daher grundsätzlich weniger Rücklagen von Investoren. Pflegeimmobilien punkten weiterhin durch aktuelle Mietzinsen zwischen 3,9 und 5,5 Prozent pro Jahr, die sich dank Indexierung des Pachtvertrags sogar noch erhöhen lassen.“

 

Veröffentlicht am: 13.12.2017

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