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Samstag, 20. April 2024
   
 

Temposünder, Falschparker und Rettungsgassenverweigerer im Fokus

... genau wie Rettungsgassenblockierer



Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs drohen Autofahrern, die zu schnell unterwegs sind, falsch parken sowie Verkehrsteilnehmer auf Geh- oder Radwegen behindern oder gefährden, deutlich höhere Strafen als bislang. Im Fokus der verschärften Vorgaben stehen neben den Temposündern und Parkrowdys vor allem auch Autofahrer, die gegen die Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse verstoßen.

Ganz offensichtlich ist der Gesetzgeber der Meinung, dass zu viele Kraftfahrer noch nicht verstanden haben, wie wichtig eine Rettungsgasse im Ernstfall ist, oder dies schlicht ignorieren. Diesen Verkehrsteilnehmern drohen nun nach dem neuen Bußgeld-Katalog eine Strafe von 200 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Geht mit dem unterlassenen Bilden einer Rettungsgasse eine Behinderung einher, erhöht sich die Geldbuße zusätzlich zu den zwei Punkten und dem einmonatigen Fahrverbot auf 240 Euro. Und im Falle einer Gefährdung durch einen Autofahrer, der eine Rettungsgasse stört, steigt die Buße auf 280 Euro plus zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es durch das Nichtbilden der Rettungsgasse zu einer Sachbeschädigung, sind 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.

Wer eine Rettungsgasse unberechtigt befährt, wird ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg und 240 Euro Strafe belegt. Auch bei diesem Delikt erhöht sich das Bußgeld sukzessive auf 280 Euro mit Behinderung, 300 Euro mit Gefährdung und 320 Euro mit Sachbeschädigung. Denn ein unberechtigtes Befahren der Rettungsgasse wird seit dem neuen Bußgeld-Katalog nicht mehr nur als unberechtigtes Rechtsüberholen eingestuft. Diese recht drastischen Strafen trägt dem Umstand Rechnung, dass nur eine funktionierende Rettungsgasse ermöglicht, verletzte Personen ohne unnötige Verzögerungen zu versorgen. Denn für diese Menschen kann jede Minute zählen.

Ein erhebliches Behinderungs- und Gefährdungspotenzial geht nach Auffassung des Gesetzgebers ebenso von Kraftfahrern aus, die Geh- und Radwege zuparken. Gleiches gilt für Parken in zweiter Reihe. Letzteres kostet deshalb nun 55 statt wie bisher 20 Euro. Wer auf einem Geh- oder Radweg behindernd oder gefährdend sein Fahrzeug abstellt und so zum Beispiel einen Fußgänger dazu zwingt, auf die Straße auszuweichen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro rechnen, wenn er erwischt wird. Kommt es dadurch zu einer Sachbeschädigung, kostet das 100 Euro. In all diesen Fällen kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Und wenn man unberechtigt einen Schwerbehinderten-Parkplatz benutzt, erhöht sich das „Parkticket“ von bislang 35 auf nunmehr 55 Euro.

Zu den meistregistrierten Ordnungswidrigkeiten im Verkehr und zu den häufigsten Unfallursachen zählen Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Entsprechend verschärft wurden die Strafen dafür im neuen Bußgeld-Katalog. Künftig müssen zu schnell fahrende Autofahrer doppelt so tief in die Tasche greifen wie bisher. Denn für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 16 bis 20 km/h innerorts werden nun 70 statt bisher 35 Euro verlangt. Und wer außerhalb von Ortschaften 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, muss bei einer Kontrolle 60 statt bisher 30 Euro berappen. Grundsätzlich gilt: Je schneller, desto teurer. In der Spitze werden Raser mit mehr als 70 km/h über dem Limit innerorts mit 800 und außerorts mit 700 Euro zur Kasse gebeten.

Mit zusätzlichen Punkten in Flensburg müssen zu schnelle Autofahrer rechnen, die wie bisher die Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h übertreffen. Ein Fahrverbot droht laut dem neuen Bußgeld-Katalog, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts um 31 km/h und außerorts um 41 km/h überschritten wurde.

Quelle: Goslar Institut

 

Veröffentlicht am: 03.12.2021

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