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Donnerstag, 28. März 2024
   
 

Zu hohe Steuerzinsen?

Ist der Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr noch zeitgemäß?

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein Musterverfahren gegen die hohen Steuerzinsen. An diesem Donnerstag, 17. August 2017, verhandelt das Finanzgericht Münster den Fall.

Seit mehr als 50 Jahren liegt der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bei 0,5 Prozent pro Monat – also sechs Prozent pro Jahr. „Angesichts der Niedrigzinsphase ist dieser Zinssatz eindeutig zu hoch“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Trotz einiger politischer Anläufe konnte sich die Politik bisher nicht auf eine Senkung einigen. Deshalb wird die Frage jetzt juristisch geklärt. Besonders ist an diesem Musterfall: Das Gericht verhandelt erstmals über relativ aktuelle Festsetzungszeiträume bis zum Jahr 2016. Frühere Gerichtsentscheidungen betrafen Zeiträume, in denen die Marktzinsen höher waren.

Konkret unterstützt der Verband die Klage eines Ehepaars aus Nordrhein-Westfalen gegen die Steuerbescheide für die Jahre 2010 und 2011. Das Finanzamt benötigte für die Bearbeitung der Steuererklärung 2011 mehr als zehn Monate und setzte dann neben den Steuern auch Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr fest. Noch mehr Zinsen fielen für das Jahr 2010 an. Hier setzte das Amt die endgültige Steuer erst im Januar 2016 fest. In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet (Finanzgericht Münster, Az.: 10 K 2472/16 E).

Wer profitiert von dem Musterverfahren?

Von dem Verfahren profitieren nicht nur die Kläger selbst, sondern auch Steuerzahler, die die hohen Steuerzinsen nicht akzeptieren wollen. Auch sie können gegen ihren Bescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf das Musterverfahren beim FG Münster (Az.: 10 K 2472/16 E) und ergänzend auf das BFH-Verfahren (Az.: I R 77/15) verwiesen werden. Bei einem Erfolg der Klageverfahren erhalten die Einspruchsteller ggf. später die zu viel gezahlten Zinsen zurück.

Die Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800 / 883 83 88

 

Veröffentlicht am: 15.08.2017

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