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Donnerstag, 28. März 2024
   
 

E-Bike-Boom

Vor dem Umsteigen schlau machen

Jedes Jahr rollen eine halbe Million mehr Fahrräder mit Elektroantrieb über Deutschlands Straßen. Doch wer aufs E-Bike umsattelt, hat einiges zu bedenken. Die Experten der DVAG erklären, was in punkto Alter, Führerschein, Sicherheit und Versicherungen zu beachten ist.

Der E-Bike-Boom bringt Schwung ins Land: Über drei Millionen Fahrräder mit Elektromotor waren laut IfD-Allensbach-Studie vergangenes Jahr auf Deutschlands Straßen unterwegs – und täglich werden es mehr. Das deutsche Verkehrsministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Ausbau von Fahrradschnellwegen finanziell fördert. Und viele Politiker beobachten neugierig das Nachbarland Frankreich, wo der Staat den Kauf eines Elektrofahrrads mittlerweile mit einer Prämie von bis zu 200 Euro fördert.

Es gibt gute Gründe, vom Fahrrad aufs E-Bike umzusteigen. „Doch wer aufs Fahrrad mit elektrischem Antrieb umsattelt, sollte nicht nur seinen Fahrstil überprüfen, um Unfälle zu vermeiden. Auch Formsachen wie der Versicherungsschutz gehören angepasst“, sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG). Hierfür ist es gut, die wichtigsten Fakten zu kennen.

Pedelecs und E-Bikes – was ist was?

Grundsätzlich unterscheidet man Pedelecs (vom englischen „Pedal Electric Cycle“), S-Pedelecs und E-Bikes. Wichtig für die Einordnung ist, ob die Räder auch ohne Muskelkraft fahren und wie schnell sie werden.

Der Verkaufsschlager sind Pedelecs, die mit 250 Watt während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit 25 km/h noch als Fahrrad gelten. Daher darf man mit Pedelecs Radwege befahren, braucht keine spezielle Zulassung und auch eine Helmpflicht gibt es nicht. Ebenso könnte die Versicherungsfrage schnell geklärt sein: „Da Pedelecs dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt sind, greift bei Unfällen die Privathaftpflicht, der Diebstahl ist je nach Tarif über die Hausratversicherung abgedeckt“, erklären die Vermögensberater der DVAG. Sie raten dennoch, sich ausreichend zu informieren: „Fahrräder mit Elektromotor können mehrere tausend Euro kosten. Daher sollten Besitzer ihre Versicherungen überprüfen und gegebenenfalls erweitern“, so die Vermögensberater.

Anders ist es bei schnellen Pedelecs, auch S-Pedelecs genannt. Sie können mit ihren 500 Watt bis zu 45 km/h fahren und gelten als Kleinkraftrad. Diese Einordnung spiegelt sich auch in den Versicherungsanforderungen wider: Wie bei allen Kraftfahrzeugen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und ein Versicherungskennzeichen notwendig. Außerdem müssen Hersteller von S-Pedelecs für jedes Modell eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt bereitstellen. Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, über einen Führerschein der Klasse AM oder einen Autoführerschein verfügen, einen Helm tragen und dürfen nur auf der Straße fahren.

Ein weiteres schnelles Modell ist das E-Bike. Es kann gänzlich ohne Pedalantrieb fahren und erreicht per Knopfdruck eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h mit 500 Watt. Beim E-Bike gibt es darüber hinaus verschiedene Kategorien: Schaltet sich der Motor bei 20 km/h automatisch ab, gilt es als Kleinkraftrad, bei 25 km/h als Mofa. In beiden Fällen muss der Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein. Helmpflicht besteht dagegen nur beim Mofa. Bezüglich Betriebserlaubnis, Führerschein und Kfz-Haftpflichtversicherung greifen die gleichen Bestimmungen wie beim S-Pedelec. Entsprechend gilt auch für den Diebstahlschutz das gleiche: „Für S-Pedelecs und E-Bikes empfehlen wir eine Teilkaskoversicherung. Sie fallen nicht mehr in die Kategorie Fahrrad und sind deshalb nicht durch die Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung abgedeckt“, so die Experten der DVAG.

Der E-Bike-Boom bringt zwar eine neue Mobilität mit sich, hat aber auch eine Schattenseite: Die Zahl der Unfälle mit Elektrofahrrädern steigt entsprechend und nahm allein innerhalb eines Jahres um fast 40 Prozent zu. Daher ist – spätestens mit der gestiegenen Geschwindigkeit ­– auch eine private Unfallversicherung sicherlich sinnvoll.

Foto: DVAG

 

Veröffentlicht am: 20.04.2017

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