Liebe Leserinnen,
an dieser Stelle wendet sich die Redaktion von frauenfinanzseite.de am Männer und Frauen, die aus unserer Sicht für Fragen sorgen, die wir so noch nicht gehört haben. Wir stellen Sie, sind uns aber ziemlich sicher, dass wir keine Antworten erhalten werden. Doch das ist für uns noch lange kein Grund, nachzufragen.
Sehr geehrter Frau Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach (parteilos), Sie sind auch mit dem Verweis darauf, dass sich Kanzlerin Angela Merkel über geltendes Recht hinweg gesetzt hat, aus der CDU ausgetreten. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Frau Merkel beispielsweise mit der Grenzöffnung im Herbst 2015 gegen geltendes Recht verstoßen hat, warum verklagen Sie nicht die Kanzlerin? Ist es nicht zumindest eine moralische Pflicht, Rechtsverstöße von wem auch immer zur Anzeige zu bringen?
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