^

 

 Suche  | Sitemap  | Mediadaten  | Kontakt  | Impressum  | Datenschutz
       
Mittwoch, 24. April 2024
   
 

EuGH-Urteil zu Like-Button

Lähmung der digitalen Potentiale im Mittelstand



Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Montag, dass Betreiber von Websites für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen mitverantwortlich sind, wenn sie Facebooks „Like-Button“ auf ihrer Website einbinden. Das Urteil verschärft damit die Belastungen für den Mittelstand in Sachen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Das Urteil begründeten die Richter damit, dass die Betreiber auch "gemeinsam über die Zwecke und Mittel" des Datentransfers entscheiden würden. Letztlich gehe es darum, Werbung zu optimieren und damit einen "wirtschaftlichen Vorteil" zu erreichen. Für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig.

„Das jüngste Urteil des EuGH ist eine zusätzliche bürokratische Belastung und weitere Lähmung der digitalen Potentiale gerade im Mittelstand. Die Entscheidung trifft damit ganz besonders kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Kapazität kaum in der Lage sind, entsprechende Informationen von Facebook über den Datentransfer einzuholen, zumal sich das Urteil auf alle gängigen Social-Media-Plugins auswirken wird. Dabei ist die zielgruppengerechte Online-Kommunikation und Sichtbarkeit im Netz gerade für den Mittelstand ein entscheidender Wettbewerbstreiber.“, kritisiert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND das Urteil. 

„Die Untätigkeit von Facebook in Sachen Datenschutz wird mit dem Urteil nun auf dem Rücken der Facebook Fanpage-Betreiber ausgetragen, die nicht genau wissen, welche Daten von Facebook zu welchen Zwecken erhoben, gespeichert und genutzt werden. Die Folge ist eine Flucht aus den sozialen Medien – aus Angst vor Abmahnungen.“
, so Veltmann weiter.

Obwohl sich gerade der kooperierende Mittelstand nach besten Kräften um eine entsprechende Umsetzung der sehr komplexen Regelungsmaterie bemühe, bestünden in der Praxis nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten und Sorge vor insbesondere wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Verstößen gegen die DSGVO, die nun durch das jüngste Urteil des EuGH weiter verschärft würden, so Veltmann.

Hintergrund des Urteils: Der deutsche Online-Händler für Modeartikel, Fashion ID, hat in seine Webseite den Facebook-„Gefällt mir“-Button als Plug-In eingebunden. Besucht ein Nutzer die Webseite von Fashion ID, werden Facebook daher Informationen über die IP-Adresse und der Browser-String dieses Nutzers übermittelt. Dadurch wurden beim Besuch der Seite automatisch die Daten der Nutzer (etwa die IP-Adresse) an Facebook weitergeleitet – unabhängig davon, ob Nutzer den Button angeklickt hatten. Auch wer kein Facebook-Konto hatte, musste mit einer Weitergabe seiner Daten rechnen. Die Verbraucherzentrale NRW ist der Ansicht, dass dies gegen Datenschutzrecht verstößt und hat deswegen eine Unterlassungsklage erhoben.

Was daraus folgt: Die Nutzer müssen künftig mit einem weiteren Klick einwilligen, wenn sie eine Website mit «Like»-Button nutzen. Der Betreiber der Website muss dann die Einwilligung der Besucher einholen, bevor die Nutzerdaten erhoben oder an Facebook übermittelt werden.

Zudem müssen nach Art. 26 der DSGVO beide Verantwortliche eine Vereinbarung abschließen, in der in transparenter Form festgelegt ist, wer von ihnen welche Verpflichtung aus der DSGVO künftig erfüllt. In diesen Verträgen, die die DSGVO vorschreibt, muss geregelt werden, wer für die Datenschutzinformationen und für die Beantwortung von Auskunfts- und Löschungsersuchen zuständig ist. Darüber hinaus muss der Website-Betreiber als (Mit-)Verantwortlicher die Informationsverpflichten nach Art. 13, 14 DSGVO ebenfalls erfüllen.

Quelle: DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.

 

Veröffentlicht am: 30.07.2019

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Nächsten Artikel lesen

Vorherigen Artikel lesen

 

Neu:


 

 

 

 

Werbung

Werbung

 

 

 

Werbung

             

 

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk:
| Börsen-Lexikon
| Fotograf Fotomensch Berlin
| Geld & Genuss
| gentleman today
| genussmaenner.de
| geniesserinnen.de
| instock.de
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe

© 2024 by frauenfinanzseite.de, Groß-Schacksdorf. Alle Rechte vorbehalten.