Wenn Sie eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, kann es sich lohnen, dies bei der Steuererklärung anzugeben. Ob eine Absetzung der Kosten möglich ist, ist an mehrere Bedingungen geknüpft.
„Dabei spielt es unter anderem eine Rolle, ob Sie auch andere Versicherungen abgeschlossen haben, die ebenfalls angerechnet werden sollen“, ergänzt die Expertin Romy Schmidt (Foto) von der IDEAL Versicherung, da es für Vorsorgeaufwendungen Höchstbeträge gibt.
Kommt für Ihren Vierbeiner ein Tiersitter oder Hundefriseur ins Haus, so können Sie diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben und sind damit steuerlich absetzbar. Jedoch Achtung: Die Handhabung ist regional unterschiedlich. Fragen Sie Ihren Steuerberater dazu. Bringen Sie Ihren Hund jedoch zum Hundefriseur oder in eine Tierpension, dann sind das hingegen allein Ihre Aufwendungen.
„Sollten Sie einen Therapiehund besitzen und für diesen eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen haben, gehören die Kosten ebenfalls in Ihre Steuererklärung“, fügt Romy Schmidt hinzu. Auch die Anschaffung eines für gewöhnlich sehr teuren Therapiehundes können Sie steuerlich geltend machen. Voraussetzung: Ein Arzt sieht die Anschaffung als notwendig an. Darauf sollten Sie sich allerdings nicht verlassen, zumal Krankenkassen nur Blindenhunde anerkennen.
Bei anderen gesundheitlichen Einschränkungen gibt es laut Krankenkassen kostengünstigere Alternativen zum Therapiehund. Das Finanzamt gewährt Betroffenen außerdem einen Behindertenpauschalbetrag. Hier genügt der Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die entsprechende steuerliche Entlastung.
Quelle: IDEAL Versicherung