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Freitag, 19. April 2024
   
 

Leitplanken für das Zusammenleben

Mitglied sein in einer Wohneigentümergemeinschaft

Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft haben bestimmte Rechte und Pflichten. "Neulinge", die frisch eine Wohnung oder ein Reihenhaus gekauft haben, sollten sich mit den Spielregeln vertraut machen.

Ist der Besitzer Teil einer Gemeinschaft, wird das Zusammenleben von einer Vielzahl von Vorschriften geregelt. Schließlich geht es darum, über Jahre hinweg mit den anderen Eigentümern gut auszukommen. Für alle gelten gleiche Regeln und die sind in der Teilungserklärung sowie in der Gemeinschafts- und Hausordnung festgelegt. "Mit diesen Leitplanken sollten sich Erwerber schon vor dem Kauf intensiv auseinandersetzen", empfiehlt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. "Die Teilungserklärung müssen Käufer akzeptieren, wie sie ist." Das Dokument legt verbindlich fest, welche Räume und Gebäudeteile zu welcher Wohnung gehören, darunter auch Keller, Garage, Garten, und enthält Nutzungsvorgaben.

Dokumente einsehen

In der Teilungserklärung ist zudem das Gemeinschaftseigentum im Einzelnen aufgelistet: Gänge, Flure, Aufzüge, je nach Gebäude auch Fenster, Balkone oder Rasenflächen. "In einer guten Erklärung ist möglichst alles präzise zugewiesen", sagt die BHW Expertin. Die genauen Abgrenzungen zwischen dem Sonder- und Gemeinschaftseigentum sind im Aufteilungsplan eingezeichnet. "Käufer sollten prüfen, ob für Freiflächen wie Rasen- und Trockenplätze Nutzungsrechte bestimmter Eigentümer verankert und damit die Rechte anderer beschränkt sind", sagt Isabell Gusinde.

Die Gemeinschaftsordnung regelt das alltägliche Miteinander wie Ruhezeiten oder das richtige Anbringen von Blumenkästen. Deutlich wichtiger sind die Vorgaben zu Zahlungsverpflichtungen, der Hausverwaltung und zur Eigentümerversammlung. Wirken die Regelwerke aber übertrieben aufwendig, könnte es durchaus sein, dass es in der WEG nicht immer so ganz friedlich zugegangen ist. "Käufer sollten bei Bedarf ruhig mal nachhaken", rät BHW Expertin Gusinde.

 

Veröffentlicht am: 26.09.2016

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