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Freitag, 29. März 2024
   
 

Mehr Kinderkrankengeld in Corona-Zeiten

Die Fallstricke der Krankenversicherungen



Mit Beschluss von Bund und Ländern vom 5. Januar 2021 soll das bereits 2020 erweiterte Kinderkrankengeld auch in diesem Jahr länger gezahlt werden. Die Umsetzung ins Gesetz steht noch aus. Für Eltern ist der Anspruch jedoch nicht einfach zu erlangen.


Leni, Leon & die Luchse, die Experten für Kinderkrankenversicherungen, ordnen die Bedeutung für Familien ein.

Der Bund-Länder-Beschluss klingt zunächst positiv: Bis 10 Tage pro Kind, Jahr und Elternteil, 20 Tage bei Alleinerziehenden. Zur Betreuung des Nachwuchses bezahlt die gesetzliche Krankenkasse unter gewissen Umständen eine kleine Lohnfortzahlung - das Kinderkrankengeld. In diesem Jahr verdoppelt sich die Zahl der Tage.

Allerdings: Vor dem Hintergrund der einschränkenden Corona-Maßnahmen wird das Jahreskontingent bei den meisten Eltern bereits Ende Januar aufgebraucht sein.

Fallstricke für den Anspruch auf Kinderkrankengeld

Neben dem zeitlichen Aspekt kommen in der Realität weitere Fallstricke auf Eltern zu:
- Der grundsätzliche Anspruch auf Sonderurlaub zur Kinderkrankenpflege ist unabhängig davon, ob Eltern oder Kinder privat oder gesetzlich versichert sind. Jeder Arbeitgeber hat diesen zu gewähren.

- Wer sowieso im Home Office arbeitet, bekommt kein Kinderkrankengeld. Denn es gibt entweder Gehalt für die tatsächlich stattfindende Arbeit oder eine Ersatzleistung während der Kinderbetreuung - nicht beides auf einmal!

- Die Lohnfortzahlung ist in den meisten Fällen bereits im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt und Sache des Arbeitgebers. Nur, wenn der Arbeitgeber nicht bezahlt, springt die GKV ein. Jedoch müssen das Kind und der von der Arbeit zu Hause bleibende Elternteil gesetzlich versichert sein. Daneben darf es keine andere im Haushalt lebende Person geben, die die Kinderbetreuung übernehmen kann, denn sonst gibt es keinen Anspruch.

- Bei einem Gehalt von 2.500 Euro brutto im Monat beträgt das Kinderkrankengeld   etwa 38 Euro netto am Tag als Entschädigung, also maximal 380 Euro im Jahr bzw. dieses Jahr 760 Euro.

- Wenn die Kinder und/oder ein zu Hause bleibender Elternteil privat versichert sind, besteht generell kein Anspruch.

PKV nur in Ausnahmen mit Kinderkrankengeld

Bei den meisten privaten Versicherern ist ein Kinderkrankengeld nicht im Bedingungswerk vorgesehen.

Markus Herrmann, Experte für Kinderkrankenversicherungen: “Ausnahmen sind die Signal Iduna, die ARAG und die SDK: Diese drei Gesellschaften bieten in ihren Krankentagegeldtarifen eine Analogie für die Kinderkrankenpflege an - allerdings nur, wenn Kind und Elternteil beim selben Anbieter versichert sind. Die Barmenia bietet darüber hinaus eine Pauschalzahlung von 200 Euro für die Kinderpflege, unabhängig davon, wer sie übernimmt.”

PKV im Gesamtpaket trotzdem keine schlechtere Option

“Vor allem, wenn die Eltern unterschiedlich und die Kinder freiwillig gesetzlich versichert sind, rechnet sich die Sache mit Kinderkrankengeld in der Regel nicht”, sagt Markus Herrmann. “Ein Kind kostet seit diesem Jahr das erste Mal über 200 Euro im Monat an Beitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Die private Versicherung bleibt damit die deutlich günstigere Wahl.”

Damit spielt er nicht nur auf die günstigeren Beiträge und die besseren Leistungen, sondern auch auf den Arbeitgeberzuschuss an, den es für die GKV nicht gibt.

“Viele Eltern kommen auf uns zu und fragen nach dem Kinderkrankengeld in der PKV. Leider gibt es dazu in Deutschland derzeit noch keine praktikable Lösung. Wir arbeiten aber mit Hochdruck daran, 2021 hierzu etwas auf den Markt zu bringen”, schließt Markus Herrmann ab.

Mehr Infos zum Krankentagegeld auch in der PKV.

 

Veröffentlicht am: 11.01.2021

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