^

 

 Suche  | Sitemap  | Mediadaten  | Kontakt  | Impressum  | Datenschutz
       
Donnerstag, 28. März 2024
   
 

Schäden durch fehlerhafte Produkte

Betriebshaftpflichtversicherung oder Produkthaftpflichtversicherung – Wer braucht was?


Ob Glassplitter in Champignons, Reinigungsmittel in der Wurst, fehlerhafte Steuereinheiten oder Getränkebehälter mit Plastikgeschmack, brüchiges Leder und fleckige Stoffe – Produzenten, Zulieferer und Händler tragen stets ein hohes Haftungsrisiko.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Must Have. Sie springt bei Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte ein. Wenn beispielsweise Verbraucher durch den Konsum verunreinigter Lebensmittel erkranken. „In Situationen, in denen Schäden durch die Weiterverarbeitung oder Aus- und Einbaukosten entstehen, benötigen Unternehmen jedoch eine erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung“, erklärt Michael Staschik, Experte für betriebliche Haftpflichtversicherungen bei der NÜRNBERGER.

Grundlagen: Produkthaftung

Ein Produzent von Steuerelementen liefert diese mit einem Konstruktionsfehler aus. Nachdem diese von einem mittelständischen Anlagenbauer verbaut wurden, stellt sich heraus, dass die Steuereinheiten fehlerhaft sind und ausgetauscht werden müssen? Die komplette Charge muss ausgebaut und neue Steuerelemente eingebaut werden. Kunststoffbehälter mit der zugesicherten Eigenschaft „geschmacksneutral“ verderben den Rotwein einer Winzergenossenschaft.

Wer bezahlt in solchen Fällen den Schaden? Grundsätzlich gilt: Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG) haftet jeder Hersteller und Händler für ein fehlerhaftes Produkt, das er in Verkehr gebracht und das einem Dritten Schaden zugefügt hat – auch ohne eigenes Verschulden. „Gerade wenn große Stückzahlen zurückgerufen oder vernichtet werden müssen, kann dies sogar für mittelständische Betriebe ernsthafte Verluste bedeuten. Kleine Betriebe bringt eine solche Situation schnell in eine bedrohliche Schieflage“, weiß Versicherungsexperte Michael Staschik von der NÜRNBERGER. Ein passender Versicherungsschutz ist daher für produzierende Unternehmen wie für Händler unerlässlich. Doch welche Versicherung eignet sich für das jeweilige Unternehmen?

Konventionelles Produktrisiko

Von der kleinen Schreinerei über mittelständische Nahrungsmittelhersteller bis hin zu Großhändlern – kein produzierender Betrieb oder Händler sollte auf eine Betriebshaftpflichtversicherung verzichten. Sie tritt ein, wenn es durch ein von ihm hergestelltes Produkt zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. „Ein absolutes Must Have“, meint Staschik. Denn: „Wer anderen Schaden zufügt, ist gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet und zwar bis zu 85 Millionen Euro.“ Wichtig: Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein. Als Minimum gelten drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

Die Betriebshaftpflicht zahlt beispielsweise Behandlungskosten und Schmerzensgeld, wenn der Endverbraucher durch ein verunreinigtes Produkt an Salmonellen erkrankt oder durch einen unsachgemäß installierten Einbauschrank verletzt wird. Darüber hinaus leisten moderne Betriebshaftpflichtversicherungen auch beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Wenn also Kunststoffbehälter nicht die zugesicherte Eigenschaft „geschmacksneutral“ besitzen und folglich den Rotwein einer Winzergenossenschaft verderben. Die Haftung für schädigende Produkte kann jedoch deutlich über den Versicherungsumfang einer konventionellen Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen.

Erweiterte Produkthaftpflicht

So sind reine Vermögensschäden nicht über die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung versichert. „Dieses Schadenrisiko betrifft hauptsächlich Unternehmen, die nicht an Endkunden liefern, sondern als Zulieferer für andere Betriebe produzieren“, erläutert der Experte für Haftpflichtversicherungen. Von besonderer Bedeutung sind hier Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass Produkte im Rahmen der gewerblichen oder industriellen Weiterverarbeitung in andere (Gesamt-)Produkte Dritter eingebaut oder eingefügt werden und im Falle ihrer Mangelhaftigkeit gegen mangelfreie ausgetauscht werden müssen. Wenn also die zugelieferten Steuerelemente wegen eines Konstruktionsfehlers mangelhaft sind, haftet der Zulieferer – verschuldensunabhängig und unbegrenzt. Er muss die Kosten für den Aus- und Einbau tragen. Solche Vermögensschäden können Unternehmen mit einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung abdecken.

Maßgeschneiderter Schutz

Denn durch die Auslieferung mangelhafter Produkte können in weiterverarbeitenden Betrieben immense Kosten entstehen. Gewinnausfälle durch unverkäufliche Produkte, Kosten für Vernichtung oder Rückruf verunreinigter Lebensmittel – je nach Betriebsgröße, Produktart und Stückzahlen können solche Schäden schnell in die Hunderttausende gehen und auch ein finanziell gesundes Unternehmen bedrohen. „Um den Betrieb bedarfsgerecht zu versichern, sollte der Versicherungsschutz daher auch möglichst auf die branchenspezifischen Besonderheiten abgestimmt werden“, rät Michael Staschik. Im Rahmen des NÜRNBERGER ProfiLine UnternehmensSchutz kann die konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung um eine spezielle Produkt-Haftpflichtversicherung ergänzt werden. Die Haftpflicht übernimmt die Kosten für Schäden durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, durch Weiterbe- und verarbeitung, für Aus-und Einbaukosten und deckt auch Vermögensschaden durch fehlerhafte Maschinen sowie Prüf- und Sortierkosten ab.

Foto: ©ClipDealer

 

Veröffentlicht am: 24.11.2017

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Nächsten Artikel lesen

Vorherigen Artikel lesen

 

Neu:


 

 

 

 

Werbung

Werbung

 

 

 

Werbung

             

 

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk:
| Börsen-Lexikon
| Fotograf Fotomensch Berlin
| Geld & Genuss
| gentleman today
| genussmaenner.de
| geniesserinnen.de
| instock.de
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe

© 2024 by frauenfinanzseite.de, Groß-Schacksdorf. Alle Rechte vorbehalten.