
Der  63. Verkehrsgerichtstag diskutiert unter anderem über   verkehrsrechtliche Vorschriften im Zuge der Teillegalisierung von   Cannabis. Eine Civey-Umfrage im Auftrag des ACV verdeutlicht den   erheblichen Aufklärungsbedarf in Bezug auf die geltenden Regeln zum   Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr.
Mit der Teillegalisierung  von Cannabis in Deutschland gelten seit  August 2024 auch neue Regelungen  für den Straßenverkehr: Der Grenzwert  für den berauschenden Wirkstoff  THC beträgt nun 3,5 Nanogramm pro  Milliliter Blutserum. Der 63.  Verkehrsgerichtstag in Goslar (29. – 31.  Januar 2025) wird sich mit den  Konsequenzen dieser Neuerung und deren  Auswirkungen auf die  Verkehrssicherheit befassen.
Der ACV Automobil-Club Verkehr ließ  im Vorfeld eine repräsentative  Umfrage durchführen, um gezielt die  Einstellungen und das Wissen der  Bevölkerung zum Thema Cannabis im  Straßenverkehr zu erfassen. Das  Meinungsforschungsinstitut Civey  befragte hierfür 2.500  Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren.  Die Ergebnisse sind  eindeutig: Über 80 Prozent der Befragten lehnen eine  Mitfahrt bei einer  Person ab, die zuvor Cannabis konsumiert hat.  Auffällig ist jedoch die  erhöhte Risikobereitschaft junger Menschen  (18–29 Jahre): In dieser  Altersgruppe sind fast 30 Prozent bereit, bei  Personen, die Cannabis  konsumiert haben, mitzufahren.
ACV fordert verstärkte Aufklärungsarbeit
Der  ACV positionierte sich bereits bei Einführung des neuen  THC-Grenzwerts  eindeutig: „Wer unter der Wirkung von Cannabis steht,  fährt nicht“,  erklärt ACV-Geschäftsführer Holger Küster. Diese  Botschaft muss  unabhängig vom Grenzwert ein unmissverständliches Signal  bleiben – im  Sinne der Vision Zero. „Cannabis-Konsum führt  nachweislich zu  Konzentrationsmängeln und verlängerten Reaktionszeiten,  was die  Unfallgefahr erheblich erhöht. Verkehrsteilnehmende müssen  umfassend  über diese Risiken aufgeklärt werden“, betont Küster.
Die Umfrage  zeigt, wie groß der Aufklärungsbedarf ist: Fast 70 Prozent  der  Befragten beurteilen die bisherigen Informationsmaßnahmen zu den  Risiken  des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr als schlecht. Zudem  kennen 85  Prozent nicht den geltenden THC-Grenzwert für Personen  außerhalb der  Führerschein-Probezeit und über 21 Jahre.
Polizei fehlen technische Möglichkeiten für Cannabis-Test
Beim  63. Verkehrsgerichtstag steht auch die Diskussion über  polizeiliche  Kontrollmaßnahmen des aktuellen THC-Grenzwerts im Fokus.  Derzeit verfügt  die Polizei bei Verkehrskontrollen über keine  Schnelltests, mit denen  der THC-Grenzwert verlässlich gemessen werden  kann. Eine genaue  Überprüfung ist nur durch eine Blutprobe möglich.
„Es ist  unverständlich, dass ein THC-Grenzwert für den  Straßenverkehr gesetzlich  festgelegt wurde, ohne der Polizei geeignete  Mittel zur Überprüfung  bereitzustellen“, kritisiert Küster. „Diese  technischen Möglichkeiten  müssen dringend und flächendeckend verfügbar  gemacht werden, sonst  leidet die Verkehrssicherheit darunter.“
ACV unterstützt Präventionskampagne „Don’t drive high“
Um  die Bevölkerung besser über die Risiken des Fahrens unter   Cannabis-Einfluss zu informieren, unterstützt der ACV die   Präventionskampagne „Don’t drive high“ der Verkehrssicherheitsinitiative   #mehrAchtung.