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Freitag, 29. März 2024
   
 

Ein Jahr Entgelttransparenzgesetz

Beschäftigte und Arbeitgeber bleiben skeptisch

Am 6. Januar 2019 feierte das Entgelttransparenzgesetz (ETG) einjähriges Bestehen – doch machen Beschäftigte von ihrem neuen Recht Gebrauch? Und wie ist die Wahrnehmung auf Arbeitgeberseite? Um diese Fragen zu beantworten, hat Compensation Partner eine Umfrage unter 716 Beschäftigten und 94 Unternehmen durchgeführt.

Das Ergebnis: Lediglich 7 Prozent der befragten Arbeitnehmer haben bisher einen Gehaltsvergleich angefordert. Ein Großteil der Beschäftigten (55 Prozent) ist sich außerdem unsicher, ob sie das Gesetz in Anspruch nehmen werden. 26 Prozent der Arbeitgeber bemängeln zudem die nicht klar definierten rechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen das ETG.

72 Prozent kennen das Gesetz bereits

Das Entgelttransparenzgesetz ist seit über einem Jahr in Kraft, doch nur 7 Prozent der Beschäftigten haben einen Gehaltsvergleich im Betrieb eingefordert. Hauptgrund ist, dass sich die meisten nicht trauen, einen Antrag einzureichen. Dies sagen 42 Prozent der Befragten. Fast 30 Prozent geben an, die Gehälter ihrer Kollegen ohnehin zu kennen. „Bei vielen Beschäftigten besteht Interesse an einem Gehaltsvergleich, jedoch fürchten sie eine Verschlechterung des Arbeitsverhältnisses zu ihrem Arbeitgeber oder den daraus resultierenden Arbeitsaufwand“, sagt Tim Böger, Geschäftsführer von Compensation Partner.

Beschäftigte sind unzufrieden mit Auskunftsersuchen

80 Prozent der Beschäftigten, die ein Auskunftsersuchen in ihrem Unternehmen verlangt haben, waren mit dem Ergebnis unzufrieden: Für 28 Prozent kam der Vergleich nicht zustande, da ähnliche Vergleichswerte fehlten. Bei 20 Prozent fand keine Anpassung statt. 16 Prozent sagen wiederum, ihre Stelle sei mit einem ganz anderen Stellenprofil verglichen worden.

Wird das Gesetz zukünftig die Entgeltlücke verringern?

Der Großteil der Arbeitnehmer (53 Prozent) ist unsicher, ob das Gesetz die Entgeltlücke reduzieren wird. Noch größer ist der Unmut auf Arbeitgeberseite: 72 Prozent glauben nicht an den Erfolg des Gesetzes. Rund 51 Prozent der Arbeitnehmer und 26 Prozent der Arbeitgeber sind der Ansicht, dass es durch die fehlenden rechtlichen Konsequenzen unwirksam bleibt.

Gründe für einen Gehaltsvergleich

Laut Umfrage fühlen sich 47 Prozent der Beschäftigten grundsätzlich unfair bezahlt. Zum Vergleich: Letztes Jahr waren es 39 Prozent. Der häufigste Grund (39 Prozent) hierfür ist eine fehlende leistungsgerechte Vergütung aufgrund von unbezahlter Überstunden, viel Verantwortung und wenig Wertschätzung. Rund 33 Prozent aller Beschäftigten haben den Eindruck, dass ihre Mitarbeiter für die gleiche Leistung höhere Einkommen beziehen. Außerdem bemängeln 19 Prozent fehlende Gehaltsanpassungen trotz des wirtschaftlichen Erfolgs ihres Unternehmens.

Foto: Pixabay

 

Veröffentlicht am: 18.03.2019

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