Vor dem Hintergrund der Gesundheit, des Umweltschutzes, der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung von Restaurants und Gasthäuser in Deutschland hat der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gestartet, dessen Ziel es ist, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Essen einzuführen, unabhängig davon, wie zubereitet, wo gekauft und wie gegessen.
„Gerade in jüngster Zeit haben wir zwar die bayerische Politik überzeugt, aber noch nicht die Bundespolitik“, erläutert DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Wir haben daher diese deutschlandweite Petition initiiert. Jetzt liegt es an uns, so viele Menschen wie nur möglich zu mobilisieren.“ Damit die erforderlichen 50.000 Unterschriften in den nächsten sechs Monaten erfolgreich gesammelt werden können, sind nunmehr nicht nur gastgewerbliche Unternehmer, sondern auch deren Mitarbeiter und Gäste aufgefordert, sich an der Petition zu beteiligen.
Der Petitionstext im Wortlaut
Es ist fünf nach zwölf! Rettet unsere Gasthäuser! Für mehr Porzellan statt Plastik!
Wir erwarten, dass unser Essen steuerlich einheitlich mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt wird, unabhängig von der Art der Zubereitung sowie wo und wie wir es essen. Es ist eine Frage unserer Gesundheit, des Umweltschutzes, der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Restaurants und Gasthäuser.
Begründung
Es ist doch grotesk: Ein gemütliches, gesundes Essen im Sitzen kostet 19% Mehrwertsteuer, im Gehen und Stehen 7%. Verwende ich – ökologisch sinnvoll – bei Buffets Mehrweggeschirr, fallen 19% an, bei Einweggeschirr 7%. Essen im Kindergarten, der Schule oder im Altersheim wird mit 19% beaufschlagt, in der Uni-Mensa – wo nicht jeder hin darf – mit 7%. Oder warum werden beim frischen Salat im Restaurant 19% berechnet, beim umweltunfreundlich plastikverpackten Salat nur 7%?
Gleiche Steuern für Essen wären auch deshalb fair, weil die Gastronomie arbeitsintensiv ist und vielen Menschen einen sicheren Arbeitsplatz bietet. Auf den gleichen Umsatz kommen in der Gastronomie sechs Mal mehr Mitarbeiter als im Lebensmitteleinzelhandel. Durch 7% entstünden Spielräume für mehr Investitionen, mehr Arbeitsplätze, mehr Lohn und noch attraktivere Angebote.
Folgen der steuerliche Benachteiligung
Das Gaststättensterben schreitet fort: In Städten werden Restaurants durch Imbisse, Bäckereien und Lebensmitteleinzelhandel verdrängt und auch auf dem Land verschwinden immer mehr Gasthäuser. Noch findet man sie in den meisten Regionen, auch dort, wo sich andere Branchen zurückgezogen haben. Doch mittlerweile hat das Gaststättensterben ein Maß erreicht, das strukturpolitisch zu denken geben sollte.
Ökologie statt Plastik
Gravierend sind die Auswirkungen auf unsere Umwelt. Mit ständig überdurchschnittlich wachsenden Umsätzen im Take-away-Bereich und den Lieferdiensten nimmt der Plastik- und Pappewahnsinn immer mehr zu. Wollen wir wirklich mehr Einweg und Plastik statt Mehrweg und Porzellan? Verantwortlich dafür ist die unterschiedliche Besteuerung von verzehrfertigen Lebensmitteln, so z.B. der abgepackte Salat aus dem Supermarkt, die Tiefkühlpizza, die Bratensemmel zum Mitnehmen oder Buffets mit Wegwerfgeschirr, was mit 7% besteuert wird. Für frisches Essen auf Porzellantellern im Restaurant werden hingegen 19% fällig. Diese steuerliche Ungleichbehandlung bei gleichzeitig wesentlich höheren Betriebskosten stellt einen massiven Wettbewerbsnachteil für Ihren Gastwirt und damit auch seine Gäste dar.
Was geht mich das Gaststättensterben an?
Stellen Sie sich vor, Sie wollen einen Ausflug machen oder einfach nur feiern und es gibt kein Gasthaus mehr...
Es gibt nur wenige Dinge, die ein Heimatgefühl besser verkörpern, als das Gasthaus. Es übernimmt viele Funktionen, auf dem Land sind Gasthäuser oftmals die wichtigste soziale Institution innerhalb der Dorfgemeinschaft. Zudem ist das Gastgewerbe mit seinen 50.000 Azubis und 2,4 Millionen Beschäftigten ein ganz wichtiger regionaler Wirtschaftsmotor. Die 180.000 Gastronomiebetriebe sind ein starkes Stück deutsche Wirtschaft und Rückgrat des Tourismus. Sie sind Garanten einer positiven ländlichen Entwicklung, sie sind standorttreu, beziehen ihre Produkte größtenteils aus der Region, produzieren vor Ort, zahlen hier ihre Steuern und sind auf heimische Handwerker und Dienstleister angewiesen. Wir müssen uns entscheiden, was wir künftig wollen: Essen über Lieferdienste, Essen to go, Convenience aus dem Supermarkt? Oder wollen wir die Sicherung familiengeführter Individualgastronomie?
Was hat das Gaststättensterben mit Tourismus zu tun?
Wo die Wirtschaft stirbt, stirbt der Ort: Ohne Gasthäuser fehlt die wirtschaftliche Grundlage für viele Wirtschaftsbereiche, insbesondere für den Tourismus. Dieser ist oft die letzte Chance für eine Region und damit notwendig zur Herstellung und Wahrung gleicher Lebensverhältnisse. Dörfer und Städte verlieren mit schwindender Anzahl an gastgewerblichen Betrieben an Attraktivität. Touristen weichen auf andere Urlaubs- oder Ausflugsziele aus, Gelder fehlen in den kommunalen Kassen – ganz besonders spüren aber Sie als Einheimischer die negativen Auswirkungen: Was nutzen die schönsten Fahrrad- und Wanderwege ohne Möglichkeit zur Einkehr?
Warum gibt es den reduzierten Mehrwertsteuersatz?
Bei der Einführung der Mehrwertsteuer wurde zwischen dem vollen und einem reduzierten Steuersatz unterschieden. Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel unterliegen seitdem dem reduzierten Satz, um sie günstig zu halten. Galten in den 60er Jahren Restaurantbesuche als Luxus, hat sich das Einkaufs- und Ernährungsverhalten grundlegend geändert: Mittlerweile kochen nur noch 40% täglich selbst, hingegen sind bei 43% kleine und große Mahlzeiten unterwegs beliebt. In Folge dessen wäre es konsequent, den reduzierten Steuersatz auf Essen einzuführen, unabhängig davon, wie zubereitet, wo gekauft und wie gegessen.
Situation in der EU
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Wir befürworten ausdrücklich den reduzierten Steuersatz für Lebensmittel, wie er aktuell in 21 von 28 EU-Staaten gilt. In 17 EU-Staaten wird zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant steuerlich kein Unterschied gemacht. So zeigt sich Wertschätzung für die regionale Küche, die frische Zubereitung und die öffentlichen Wohnzimmer.