Ein Durchgangsarzt, auch „D-Arzt“ genannt, behandelt Arbeitnehmer, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben. Wer beispielsweise bei Bauarbeiten vom Gerüst fällt oder auf dem Weg zur Arbeit stürzt, darf nicht etwa seinen Hausarzt aufsuchen, sondern muss sich zuerst einem Durchgangsarzt vorstellen.
Ausgenommen hiervon sind Unfälle, bei denen Augen, Hals, Nase oder Ohren verletzt worden sind. Hier gilt der erste Gang dem Augen- oder HNO-Arzt. Wichtig: Jeder Unfall muss sofort dem Arbeitgeber gemeldet werden. Bei schweren Verletzungen kann in Folge auch eine Behandlung in den Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken oder zugelassenen Krankenhäusern notwendig sein.
Ein Durchgangsarzt ist ein von den zuständigen Landesverbänden und Berufsgenossenschaften zugelassener Facharzt für (Unfall-)Chirurgie und Orthopädie. Von der Erstversorgung über die Behandlung bis zur Rehabilitation begleitet er den gesamten Genesungsprozess. Der D-Arzt kann den Hausarzt zwar in den Therapieprozess miteinbeziehen, die komplette Betreuung des Patienten bleibt aber bei ihm.
Der Grund: Nur unter der Aufsicht des D-Arztes ist gewährleistet, dass der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen bleibt.
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Quelle: IDEAL Versicherung