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Sonntag, 1. Juni 2025
   
 

Der Hate Speech nicht hilflos ausgeliefert

Rechtsexperte: So kann man sich gegen Hass und Hetze im Internet wehren



(djd). Hate Speech hat sich längst zu einem zentralen Problem in der digitalen Kommunikation entwickelt. Die aktuelle Forsa-Studie im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW zeigt, dass 78 Prozent der Befragten bereits Hate Speech im Netz begegnet sind – ein erneuter Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren.

Besonders stark betroffen sind Nutzerinnen und Nutzer unter 25 Jahren. Sie nehmen Hasskommentare nicht nur häufiger wahr, sondern sehen sich auch überproportional oft als Ziel solcher Angriffe. Doch niemand ist dem Hass im Netz hilflos ausgeliefert.

Rechtsschutzversicherung kann bei Hatespeech helfen


In der EU regelt das "Gesetz über digitale Dienste" die Verfahren zur Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte auf Online-Plattformen. Ziel ist die Schaffung eines sichereren digitalen Raums, in dem die Grundrechte aller Nutzer geschützt sind. Clemens Cichonczyk, Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz Union Schadenservice GmbH, begrüßt die EU-Regeln, weist aber auch auf weitere Möglichkeiten hin, sich zu wehren: "Eine gute Rechtsschutzversicherung etwa übernimmt in der Regel sowohl die Anwaltskosten als auch die Kosten für die Löschung der Hasskommentare. Sie kann zudem den Kontakt zu Kanzleien und Online-Reputation-Managern vermitteln, die sich speziell mit dem Tatbestand Hatespeech auskennen."

Täter eine Unterlassungserklärung zukommen lassen

Grundsätzlich könne die Rechtsschutzversicherung auf zivilrechtlicher Ebene eine große Hilfe sein: "Sie kann beim Ziel des Löschens oder der Abänderung des strittigen Kommentars unterstützen, sofern dieser einen strafrechtlichen Inhalt aufweist oder Persönlichkeitsrechte verletzt." Mit anwaltlicher Hilfe, so Cichonczyk, könne man dem Täter ein Schreiben mit der Aufforderung zukommen lassen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gemäß Paragraf 1004 BGB abzugeben: "Die Versicherung kann zudem dazu beitragen, Schadenersatz bei äußerst schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu erstreiten."

Tipps für Betroffene

1. Screenshots machen, welche die Beleidigungen oder Bedrohungen speichern. Dokumentieren, auf welcher Plattform man angegangen wurde und wie viele User die Hasskommentare gelesen haben.
2. Rechtsschutzversicherung informieren und Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten: Die Justiz kann die Herausgabe der Daten erzwingen, um Täter zu identifizieren.
3. Ist der Täter bekannt, kann das Opfer Schadenersatz verlangen.
4. Über die Rechtsschutzversicherung die Löschung der Kommentare veranlassen.

Foto: djd/Itzehoer Versicherungen/Antonioguillem - stock.adobe.com

 

Veröffentlicht am: 23.05.2025

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