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Freitag, 1. November 2024
   
 

Haftung trotz Vorfahrt?

Ein interessantes Urtel des Oberlandesgerichts Celle

Wer im Straßenverkehr Vorfahrt hat, glaubt sich im Recht, wenn ein Unfall passiert. Vorfahrt bedeutet aber nicht automatisch keine Haftung.

Hätte der vorfahrtsberechtigte Fahrer nur bremsen oder leicht ausweichen müssen, um den Unfall zu vermeiden, muss er wegen Mitverschuldens unter Umständen 50 Prozent des Schadens tragen.

Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Worum ging es bei Gericht?

Das Gericht verhandelte einen Verkehrsunfall, bei dem eine Fahrerin in eine Vorfahrtsstraße eingefahren war. Die Fahrspur, auf die sie wollte, war jedoch durch andere Fahrzeuge blockiert. Sie blieb daher quer zur Fahrbahn stehen. Ein vorfahrtsberechtigter Autofahrer kollidierte daraufhin mit ihrem Auto. Er verklagte die Fahrerin auf Schadenersatz. Dabei berief er sich darauf, dass sie durch ihr regelwidriges Verhalten den Unfall verursacht habe.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 19. Dezember 2017, Az. 14 U 50/17) gestand dem vorfahrtsberechtigten Fahrer zu, dass seine Unfallgegnerin die Verkehrsregeln verletzt habe – genauer gesagt § 10 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es, dass Verkehrsteilnehmer beim Einfahren in eine Fahrbahn niemanden gefährden dürfen. Andererseits sei der Fahrer aber auch besonders unaufmerksam gewesen. Denn er hätte den Unfall durch ein leichtes Abbremsen oder ein kleines Ausweichen problemlos vermeiden können. Er habe § 1 der StVO verletzt – das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und die Pflicht, sich so zu verhalten, dass andere nach Möglichkeit keinen Schaden davontragen. Daher trage er eine deutliche Mitschuld an dem Unfall. Das Gericht ging hier von einem Mitverschulden von 50 Prozent aus. Dementsprechend musste der Fahrer trotz Vorfahrt für die Hälfte des Schadens haften.

Was bedeutet das für Verbraucher?

„Verkehrsteilnehmer sollten sich immer wieder klar machen, dass das Vorfahrtsrecht keinen Anspruch auf Vorfahrt um jeden Preis gewährt“, kommentiert Michaela Rassat. Jeder Verkehrsteilnehmer hat in jeder Situation Rücksicht auf andere zu nehmen und einen Unfall zu vermeiden, so gut er es kann. Dazu gehört auch, auf plötzliche Hindernisse zu achten. „Das Urteil des OLG Celle zeigt, dass Unfallbeteiligte auch dann mit einer hohen Mithaftung rechnen müssen, wenn sie Vorfahrt gehabt haben“, ergänzt die D.A.S. Expertin. Die Quote, mit der sie im konkreten Fall haften, richtet sich dabei immer nach den Umständen des Einzelfalles.

Quelle: ERGO Group

 

Veröffentlicht am: 11.01.2019

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